Stand: Juni 2026

Rückstufung nach Schadenfall:
SF-Klasse, Prämienerhöhung und Eigenregulierung

Nach einem Schadenfall, der über die Kfz-Versicherung reguliert wurde, erfolgt in der Regel eine Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse. Das hat direkte Auswirkungen auf die künftige Prämie.

Welche Schäden zur Rückstufung führen

  • Vollkaskoschäden (selbstverschuldet): führen zur Rückstufung
  • Haftpflichtschäden: führen zur Rückstufung, wenn Sie die Schuld tragen
  • Teilkaskoschäden (Diebstahl, Naturgewalten, Glasbruch): führen in der Regel nicht zur Rückstufung
  • Schäden, die vom Unfallgegner reguliert wurden: führen nicht zur Rückstufung, weil kein eigener Versicherer gezahlt hat

Wie die Rückstufung funktioniert

Die konkrete Rückstufungstabelle ist im Versicherungsvertrag festgelegt. Typisch: Ein Schaden stuft um 3–6 Klassen zurück, je nach aktueller SF-Klasse. Von SF 20 etwa drei Klassen zurück auf SF 17. Die Einstufung im Folgejahr basiert auf der neuen, schlechteren Klasse – was den Beitrag erhöht.

Hochstufung nach Rückstufung

In jedem weiteren schadensfreien Jahr steigt die SF-Klasse wieder um eine Stufe. Das bedeutet: Um die ursprüngliche Klasse wiederzuerlangen, sind mehrere schadensfreie Jahre erforderlich. Wurde z. B. von SF 20 auf SF 15 zurückgestuft, dauert es 5 schadensfreie Jahre, um SF 20 wieder zu erreichen.

Eigenregulierung: Lohnt sie sich?

Manchmal ist es günstiger, einen kleinen Schaden selbst zu zahlen, statt ihn über die Versicherung zu regulieren. Denn die Prämienerhöhung durch Rückstufung kann über mehrere Jahre den regulierten Schadensbetrag übersteigen. Die Berechnung: Prämienerhöhung durch Rückstufung × Anzahl der Rückstufungsjahre > Schadenbetrag → Eigenregulierung günstiger.

Wichtig: Die Entscheidung, einen Schaden selbst zu zahlen, muss dem Versicherer trotzdem gemeldet werden – die Meldepflicht (§ 30 VVG) gilt auch für Schäden, die nicht reguliert werden sollen. Die Frist für die Rücknahme einer bereits eingeleiteten Regulierung ist begrenzt.

Rabattschutz

Einige Tarife bieten einen Rabattschutz: Bis zu einer bestimmten Schadenshäufigkeit (z. B. ein Schaden pro Jahr) erfolgt keine Rückstufung. Das ist eine freiwillige Mehrleistung, keine gesetzliche Pflicht. → Freiwillige Mehrleistungen

Hinweis: Keine Produktempfehlung. Kein Anbieter wird genannt. Die konkrete Rückstufungstabelle und die Rabattschutzkonditionen stehen in Ihrem individuellen Versicherungsvertrag. Dies ist keine Rechtsberatung.