Stand: Juni 2026
Selbstbeteiligung:
Prämienersparnis gegen Eigenrisiko
Die Selbstbeteiligung (SB) ist der Anteil eines Schadens, den der Versicherungsnehmer selbst trägt – bevor die Versicherung zahlt. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt die Prämie, erhöht aber den Eigenanteil im Schadenfall.
Wo Selbstbeteiligung gilt
- Kasko (Teilkasko und Vollkasko): SB ist weit verbreitet und vertraglich frei vereinbar. Typische Werte: 150 Euro, 300 Euro, 500 Euro, 1.000 Euro.
- Kfz-Haftpflicht: Keine Selbstbeteiligung gegenüber dem Geschädigten. Der Versicherer zahlt den vollen Schaden des Dritten. Eine interne SB zulasten des Versicherungsnehmers wäre möglich, ist aber unüblich.
Wirkungslogik
Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die Prämie – weil der Versicherer statistisch weniger Kleinstschäden regulieren muss. Die Prämienersparnis ist am stärksten bei der Vollkasko: Von 150 Euro auf 500 Euro SB kann die Prämie um 10–25 % sinken (je nach Tarif und Fahrzeug).
Wann hohe Selbstbeteiligung sinnvoll ist
- Wenn Sie Kleinstschäden selbst bezahlen würden, um keine Rückstufung zu riskieren
- Wenn Sie ausreichende Rücklagen für den Eigenanteil im Schadenfall haben
- Wenn der Fahrzeugwert hoch genug ist, um auch nach Abzug der SB eine sinnvolle Kaskoregulierung zu ermöglichen
Selbstbeteiligung und Rückstufung
Ein kleiner Schaden (z. B. 400 Euro) bei einer Selbstbeteiligung von 500 Euro führt oft dazu, dass der Versicherungsnehmer den Schaden selbst zahlt – um keine Rückstufung zu riskieren. Die Rückstufungskosten über mehrere Jahre können deutlich höher sein als der regulierte Schaden. → Rückstufung nach Schadenfall
Selbstbeteiligung und GAP-Deckung
Manche GAP-Versicherungsklauseln berücksichtigen die Selbstbeteiligung der Kasko nicht: Sie decken nur die Differenz zwischen dem Kasko-Nettobetrag und der Restschuld. Die Selbstbeteiligung bleibt Eigenanteil. → Fall 10 – GAP-Lücke beim Leasing