Stand: Juni 2026

Systemvergleich:
Was welche Kfz-Versicherung deckt

Die drei Kfz-Versicherungsebenen haben unterschiedliche Schutzrichtungen. Die folgende Übersicht zeigt, welche Schadensarten von welcher Ebene erfasst werden. Keine Produktempfehlung, kein Anbieter.

Schadenssituation Haftpflicht Teilkasko Vollkasko
Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners
Personenschäden des Unfallgegners
Selbstverschuldeter Unfall am eigenen Fahrzeug ✓ *
Fahrzeugdiebstahl
Brand und Explosion
Sturm, Hagel, Überschwemmung
Glasbruch
Wildunfall (Haarwild)
Vandalismus am eigenen Fahrzeug
Parkschaden durch unbekannten Dritten

* Vollkasko deckt selbstverschuldete Unfälle – allerdings kann der Versicherer nach § 81 Abs. 2 VVG bei grober Fahrlässigkeit die Leistung quotal kürzen. Viele Tarife enthalten einen Verzicht auf dieses Kürzungsrecht (freiwillige Mehrleistung). → Fall 01 – Grobe Fahrlässigkeit

Was durch alle Raster fällt

  • Eigenschäden des Fahrers (eigene Verletzungen) – dafür: private Unfallversicherung
  • Eigenschäden bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalles (§ 81 Abs. 1 VVG)
  • Verschleißschäden am Fahrzeug
  • Mechanische Defekte ohne Unfallereignis
  • GAP-Lücke beim Leasing (ohne separate GAP-Deckung) – → Fall 10

Vertiefung nach Versicherungsebene

Hinweis: Die Tabelle zeigt typische Leistungsbilder – konkrete Deckungsumfänge können je nach Bedingungswerk abweichen. Kein Anbieter wird genannt. Dies ist keine Rechtsberatung.