Stand: Juni 2026
Systemvergleich:
Was welche Kfz-Versicherung deckt
Die drei Kfz-Versicherungsebenen haben unterschiedliche Schutzrichtungen. Die folgende Übersicht zeigt, welche Schadensarten von welcher Ebene erfasst werden. Keine Produktempfehlung, kein Anbieter.
| Schadenssituation | Haftpflicht | Teilkasko | Vollkasko |
|---|---|---|---|
| Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners | ✓ | – | – |
| Personenschäden des Unfallgegners | ✓ | – | – |
| Selbstverschuldeter Unfall am eigenen Fahrzeug | – | – | ✓ * |
| Fahrzeugdiebstahl | – | ✓ | ✓ |
| Brand und Explosion | – | ✓ | ✓ |
| Sturm, Hagel, Überschwemmung | – | ✓ | ✓ |
| Glasbruch | – | ✓ | ✓ |
| Wildunfall (Haarwild) | – | ✓ | ✓ |
| Vandalismus am eigenen Fahrzeug | – | – | ✓ |
| Parkschaden durch unbekannten Dritten | – | – | ✓ |
* Vollkasko deckt selbstverschuldete Unfälle – allerdings kann der Versicherer nach § 81 Abs. 2 VVG bei grober Fahrlässigkeit die Leistung quotal kürzen. Viele Tarife enthalten einen Verzicht auf dieses Kürzungsrecht (freiwillige Mehrleistung). → Fall 01 – Grobe Fahrlässigkeit
Was durch alle Raster fällt
- Eigenschäden des Fahrers (eigene Verletzungen) – dafür: private Unfallversicherung
- Eigenschäden bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalles (§ 81 Abs. 1 VVG)
- Verschleißschäden am Fahrzeug
- Mechanische Defekte ohne Unfallereignis
- GAP-Lücke beim Leasing (ohne separate GAP-Deckung) – → Fall 10
Vertiefung nach Versicherungsebene
- Kfz-Haftpflicht im Detail
- Teilkasko im Detail
- Vollkasko im Detail
- Entscheidungshilfe: Teilkasko oder Vollkasko?
Hinweis: Die Tabelle zeigt typische Leistungsbilder – konkrete Deckungsumfänge
können je nach Bedingungswerk abweichen. Kein Anbieter wird genannt.
Dies ist keine Rechtsberatung.