Stand: Juni 2026
Vollkaskoversicherung:
Umfang, Grenzen und die grobe Fahrlässigkeit
Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Leistungen der Teilkasko und ergänzt sie um zwei wesentliche Bereiche: selbstverschuldete Unfälle und Vandalismusschäden. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben – sie ist eine freiwillige Erweiterung, die vollständig auf AKB-Ebene geregelt ist.
Was die Vollkasko zusätzlich zur Teilkasko deckt
- Selbstverschuldete Unfälle: Unfälle, bei denen der Versicherungsnehmer die Alleinschuld trägt oder Mitschuld hat
- Kollisionen mit unbekannten Fahrzeugen: Parkschäden durch Unbekannte
- Vandalismus: mutwillige Sachbeschädigung durch Dritte
- Alle Leistungen der Teilkasko (Diebstahl, Naturgewalten, Glasbruch etc.)
Das Kernrisiko: grobe Fahrlässigkeit (§ 81 Abs. 2 VVG)
Wer einen Unfall grob fahrlässig verursacht, gibt dem Kaskoversicherer das Recht, die Leistung quotal zu kürzen – bei schwerwiegendem Fehlverhalten bis auf null. Diese Regelung ergibt sich direkt aus § 81 Abs. 2 VVG.
Typische Fälle grober Fahrlässigkeit: Handy am Steuer, Rotlicht, stark überhöhte Geschwindigkeit. → Fall 01 – Grobe Fahrlässigkeit: Kaskokürzung bis 100 %
Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit
Viele Vollkaskoversicherungen enthalten eine Klausel, die das Kürzungsrecht nach § 81 Abs. 2 VVG ausschließt. Diese Klausel ist nicht gesetzlich vorgeschrieben – sie ist eine freiwillige Mehrleistung. Ob sie gilt, welche Ausnahmen bestehen (z. B. Alkohol ausgenommen?) und bis zu welcher Schadenshöhe, steht im Bedingungswerk.
Vollkasko und Rückstufung
Nach einem Vollkaskoschaden erfolgt in der Regel eine Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse – was die künftige Prämie erhöht. Manche Tarife bieten Rabattschutz. → Rückstufung nach Schadenfall
Selbstbeteiligung
Vollkasko wird meist mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen. Die Höhe der Selbstbeteiligung beeinflusst die Prämie erheblich. → Selbstbeteiligung – Wirkung und Kalkulation
Entscheidungshilfe: Vollkasko oder Teilkasko?
→ Teilkasko oder Vollkasko? – Entscheidungshilfe