Stand: Juni 2026 – Für die aktuell gültige Gesetzesfassung folgen Sie den verlinkten Quellen.
Kfz-Haftpflichtversicherung:
Gesetzliche Pflicht und was sie leistet
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die einzige gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Versicherung. Ohne sie darf kein Fahrzeug zugelassen werden. Sie schützt nicht das eigene Fahrzeug – sondern die Menschen und Sachwerte, die durch Ihr Fahrzeug zu Schaden kommen könnten.
Gesetzliche Grundlage
§ 1 PflVG (gesetze-im-internet.de/pflvg/__1.html) verpflichtet jeden Fahrzeughalter zum Abschluss und zur Aufrechterhaltung einer Haftpflichtversicherung. Wer ohne Versicherung fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Was die Haftpflicht deckt
- Personenschäden Dritter: Verletzungen, bleibende Schäden, Tod von Unfallgegnern, Fußgängern, Radfahrern
- Sachschäden Dritter: Fahrzeuge, Gebäude, Infrastruktur
- Vermögensschäden: wirtschaftliche Folgeschäden aus Personen- oder Sachschäden
Was die Haftpflicht nicht deckt
- Schäden am eigenen Fahrzeug (dafür: Kasko)
- Schäden, die der Fahrer selbst erleidet (dafür: eigene Unfallversicherung)
- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
Direktanspruch des Geschädigten (§ 115 VVG)
Der Geschädigte kann seinen Anspruch direkt gegen die Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend machen – ohne den Umweg über den Fahrzeughalter selbst. (§ 115 Abs. 1 VVG) Dieser Direktanspruch gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer insolvent oder nicht erreichbar ist.
Schutz auch bei Obliegenheitsverletzung (§ 117 VVG)
Selbst wenn der Fahrer betrunken war, ohne Führerschein fuhr oder eine andere Obliegenheit verletzt hat: Der Unfallgegner bekommt seinen Schaden trotzdem ersetzt. § 117 Abs. 1 VVG stellt dies ausdrücklich sicher. Im Innenverhältnis kann der Versicherer danach Regress nehmen (begrenzt auf max. 5.000 Euro je Person in der Pflichtversicherung, § 5 Abs. 3 KfzPflVV – → Fall 06 – Regress).
Mindestdeckungssummen und Praxis
Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen nach § 2 KfzPflVV (gesetze-im-internet.de/kfzpflvv/__2.html) sind die untere Grenze. Bei schweren Unfällen mit dauerhaften Personenschäden können Schadenssummen in die Millionen gehen. Standardtarife bieten daher freiwillig deutlich höhere Deckungssummen – eine Mehrleistung, die Versicherungsnehmer beim Vergleich prüfen sollten.