Stand: Juni 2026
Kfz-Versicherung bei Leasing und Finanzierung
Wer ein Fahrzeug least oder finanziert, hat besondere versicherungsrechtliche Pflichten – und besondere Risiken. Das wichtigste: Die Vollkaskoversicherung ist fast immer vertraglich vorgeschrieben, und die GAP-Lücke kann erheblich sein.
Vollkaskopflicht beim Leasing
Leasinggeber verlangen standardmäßig eine Vollkaskoversicherung für das geleaste Fahrzeug. Der Leasinggeber ist Eigentümer des Fahrzeugs; sein Interesse an der Vollkaskoabsicherung ergibt sich aus dem Eigentumsschutz. Wer keine Vollkasko abschließt, verletzt typischerweise eine vertragliche Pflicht aus dem Leasingvertrag.
GAP-Lücke – das zentrale Risiko
Bei Totalschaden oder Diebstahl zahlt die Vollkasko den Wiederbeschaffungswert (WBW) – nicht die ausstehende Leasingrestschuld. Ist der WBW kleiner als die Restschuld, entsteht eine Finanzierungslücke: die GAP (Guaranteed Asset Protection Gap). Der Leasingnehmer schuldet dem Leasinggeber den Differenzbetrag.
→ Fall 10 – GAP-Lücke beim Leasing – ausführliche Erklärung
GAP-Deckung: Was sie leistet
Eine GAP-Versicherung deckt genau die Differenz zwischen Kasko-Leistungsbetrag und Restschuld. Sie muss ausdrücklich vereinbart werden – sie ist kein Standard-Bestandteil der Vollkasko. Umfang, Ausschlüsse und Höchstgrenzen variieren je nach Bedingungswerk.
Fahrzeugfinanzierung (Kredit)
Beim Kauf mit Kreditfinanzierung gelten ähnliche Grundsätze: Der Kreditgeber verlangt oft Vollkaskoversicherung als Sicherheit. GAP-Deckung ist auch hier sinnvoll, wenn die Kreditrestschuld den Fahrzeugwert übersteigen könnte.
Selbstbeteiligung beim Leasingfahrzeug
Eine hohe Selbstbeteiligung in der Vollkasko kann problematisch sein: Bei einem Schaden trägt der Leasingnehmer die SB selbst, der Leasinggeber erwartet aber vollständige Schadensbeseitigung. Die SB-Wahl sollte mit der Leasingvertragspflicht abgestimmt werden.