Stand: Juni 2026
Teilkaskoversicherung:
Was sie deckt – und was nicht
Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Erweiterung der Kfz-Haftpflicht. Sie schützt das eigene Fahrzeug gegen bestimmte Schäden, die nicht vom Fahrverhalten abhängen – sogenannte externe Gefahren.
Typische Teilkasko-Leistungen (Standard-AKB)
- Fahrzeugdiebstahl: Totalentwendung und Teilediebstahl (je nach AKB)
- Brand und Explosion: Fahrzeugbrand, auch durch technischen Defekt
- Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung: Naturgewalten nach AKB-Definition
- Glasbruch: Windschutzscheibe, Seiten- und Heckscheibe
- Wildunfall: Kollision mit Haarwild (Definitionen variieren je AKB)
- Marderbiss: Schäden durch Marder (oft mit Folgeschäden, je nach Bedingung)
- Kurzschlussschäden: an der Verkabelung des Fahrzeugs (nicht überall)
Was die Teilkasko nicht deckt
- Selbstverschuldete Unfälle (dafür: Vollkasko)
- Parkschäden durch Dritte ohne Unfallgegner (dafür: Vollkasko)
- Vandalismus (dafür: Vollkasko)
- Schäden durch grobe Fahrlässigkeit des Fahrers (hier gilt auch keine Kasko-Kürzungslogik – die Teilkasko greift schlicht nicht bei selbstverschuldeten Fahrvorgängen)
Wichtig: AKB-Formulierungen variieren
Was genau als „Sturm" gilt (ab welcher Windstärke?), ob Folgeschäden durch Marderbiss gedeckt sind, ob Wildunfall auch Tiere über Haarwild hinaus einschließt – all das steht nicht im Gesetz, sondern im jeweiligen Bedingungswerk. Die Teilkasko ist vollständig auf AKB-Ebene geregelt.
Selbstbeteiligung
Viele Teilkaskoversicherungen werden mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt die Prämie, erhöht aber den Eigenanteil im Schadenfall. → Selbstbeteiligung – Wirkung und Kalkulation
Teilkasko und Diebstahl-Obliegenheiten
Auch in der Teilkasko gibt es Obliegenheiten – z. B. Schlüssel sicher aufzubewahren. Verletzung kann zur Kürzung führen. → Fall 11 – Diebstahl und Schlüssel-Obliegenheiten