Stand: Juni 2026

Teilkaskoversicherung:
Was sie deckt – und was nicht

Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Erweiterung der Kfz-Haftpflicht. Sie schützt das eigene Fahrzeug gegen bestimmte Schäden, die nicht vom Fahrverhalten abhängen – sogenannte externe Gefahren.

Typische Teilkasko-Leistungen (Standard-AKB)

  • Fahrzeugdiebstahl: Totalentwendung und Teilediebstahl (je nach AKB)
  • Brand und Explosion: Fahrzeugbrand, auch durch technischen Defekt
  • Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung: Naturgewalten nach AKB-Definition
  • Glasbruch: Windschutzscheibe, Seiten- und Heckscheibe
  • Wildunfall: Kollision mit Haarwild (Definitionen variieren je AKB)
  • Marderbiss: Schäden durch Marder (oft mit Folgeschäden, je nach Bedingung)
  • Kurzschlussschäden: an der Verkabelung des Fahrzeugs (nicht überall)

Was die Teilkasko nicht deckt

  • Selbstverschuldete Unfälle (dafür: Vollkasko)
  • Parkschäden durch Dritte ohne Unfallgegner (dafür: Vollkasko)
  • Vandalismus (dafür: Vollkasko)
  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit des Fahrers (hier gilt auch keine Kasko-Kürzungslogik – die Teilkasko greift schlicht nicht bei selbstverschuldeten Fahrvorgängen)

Wichtig: AKB-Formulierungen variieren

Was genau als „Sturm" gilt (ab welcher Windstärke?), ob Folgeschäden durch Marderbiss gedeckt sind, ob Wildunfall auch Tiere über Haarwild hinaus einschließt – all das steht nicht im Gesetz, sondern im jeweiligen Bedingungswerk. Die Teilkasko ist vollständig auf AKB-Ebene geregelt.

Selbstbeteiligung

Viele Teilkaskoversicherungen werden mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt die Prämie, erhöht aber den Eigenanteil im Schadenfall. → Selbstbeteiligung – Wirkung und Kalkulation

Teilkasko und Diebstahl-Obliegenheiten

Auch in der Teilkasko gibt es Obliegenheiten – z. B. Schlüssel sicher aufzubewahren. Verletzung kann zur Kürzung führen. → Fall 11 – Diebstahl und Schlüssel-Obliegenheiten

Hinweis: Keine Produktempfehlung. Kein Anbieter wird genannt. Die tatsächlichen Leistungen stehen in Ihrem individuellen Bedingungswerk. Dies ist keine Rechtsberatung.