Stand: Juni 2026
Elektrofahrzeug versichern:
Was bei E-Autos anders ist
Elektrofahrzeuge sind grundsätzlich wie konventionelle Fahrzeuge versicherungspflichtig – Kfz-Haftpflicht gilt gleichermaßen. Bei Kasko und freiwilligen Zusatzleistungen gibt es aber spezifische Fragen rund um Akku, Ladekabel und Wallbox.
Akku-Versicherung: Was Kasko abdeckt
Der Akku ist das teuerste Bauteil eines Elektrofahrzeugs. Ob und in welchem Umfang die Kasko Akkuschäden abdeckt, variiert:
- Unfallbedingte Akkuschäden: Werden von Vollkasko reguliert – der Akku ist Teil des Fahrzeugs
- Diebstahl des Fahrzeugs: Teilkasko greift, Akku ist inbegriffen
- Akku-Defekt durch Überhitzung oder Fertigungsfehler: In der Regel nicht durch Kasko gedeckt – das ist ein technischer Defekt, kein Versicherungsfall. Hersteller-Garantie ist zuständig.
- Brand durch Kurzschluss am Akku: Teilkasko – Brand ist ein klassischer Teilkasko-Tatbestand
Ladevorgang und Ladekabel
Schäden am Fahrzeug während des Ladevorgangs (z. B. durch Überspannung) können unter bestimmten Umständen von der Kasko erfasst sein. Das Ladekabel selbst ist in der Regel als Fahrzeugzubehör versichert, wenn es am Fahrzeug angeschlossen oder im Fahrzeug verwahrt ist. Wird das Kabel gestohlen, während es am Fahrzeug hängt: Teilkasko – Diebstahlschutz.
Wallbox – separate Versicherung nötig
Die Wallbox ist kein Fahrzeugbestandteil. Sie wird nicht von der Kfz-Versicherung gedeckt. Für Schäden an der Wallbox ist die Hausratversicherung (bei Diebstahl) oder die Wohngebäudeversicherung (bei Brandschäden) zuständig – oder eine spezifische Wallbox-Zusatzversicherung.
GAP-Lücke beim E-Auto Leasing
E-Autos verlieren oft im ersten Jahr stark an Wert. Bei Leasingfahrzeugen kann die GAP-Lücke entsprechend groß sein. → Fall 10 – GAP-Lücke beim Leasing
Typklassen für E-Fahrzeuge
Elektrofahrzeuge haben eigene Typklassen. Da Schadensstatistiken für E-Autos noch weniger historische Daten haben als für Verbrenner, können die Typklassen noch stärker variieren. → Typklassen und Regionalklassen