Stand: Juni 2026
Zweitwagen versichern:
SF-Klassen und Einstufungsoptionen
Ein Zweitwagen braucht einen eigenen Versicherungsvertrag mit eigenem SF-Verlauf. Beim Erstabschluss beginnt man in der Regel bei SF 0 – aber es gibt Möglichkeiten, günstiger einzusteigen.
Einstufung des Zweitwagens
Ohne besondere Regelung wird ein Zweitwagen als neuer Vertrag bei SF 0 eingestuft – unabhängig davon, welche SF-Klasse der Hauptwagen hat. Das bedeutet höhere Prämie, zumindest in den ersten Jahren.
Zweitwagenrabatt (wenn angeboten)
Manche Versicherer bieten beim Zweitwagen eine bessere Einstufung, wenn beim selben Versicherer bereits ein anderes Fahrzeug versichert ist. Die konkrete Einstufung variiert je nach Anbieter und Tarif. Das ist eine freiwillige Mehrleistung.
SF-Klasse des Hauptwagens auf Zweitwagen übertragen
Unter bestimmten Bedingungen kann die bisherige SF-Klasse (oder ein Teil davon) auf den Zweitwagenvertrag übertragen werden. Die genauen Regeln hängen vom Versicherer und Vertragsbedingungen ab.
Zweitwagen als Wenigfahrzeug
Wenn der Zweitwagen wenig genutzt wird, kommen Wenigfahrertarife oder Kilometerbegrenzungstarife infrage. → Wenigfahrer und Telematik-Tarife
Fahrerprofil beachten
Wer am Steuer des Zweitwagens sitzt, muss im Vertrag erfasst sein. Junge Fahrer im Haushalt, die den Zweitwagen nutzen, sind anzugeben (Gefahrerhöhung durch falschen Fahrerkreis – → Fall 05).