Stand: Juni 2026
Teilkasko oder Vollkasko?
Entscheidungslogik nach Fahrzeugwert
Die Frage nach Teilkasko oder Vollkasko ist keine Frage des Vertrauens in den eigenen Fahrstil – sie ist eine wirtschaftliche Kalkulation aus Fahrzeugwert, Prämie und Eigenanteil im Schadenfall. Diese Seite erklärt die Mechanik; sie empfiehlt kein Produkt und nennt keinen Anbieter.
Was unterscheidet Teilkasko von Vollkasko?
Die Teilkasko deckt externe, nicht fahrerverursachte Schäden (Diebstahl, Naturgewalten, Brand, Glasbruch, Wildunfall). Die Vollkasko deckt zusätzlich selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus. → Teilkasko im Detail | Vollkasko im Detail
Die Kernfrage: Welchen Schaden können Sie selbst tragen?
Die Vollkasko lohnt sich, wenn ein selbstverschuldeter Totalschaden eine wirtschaftliche Belastung wäre, die Sie nicht einfach aus eigenen Mitteln ausgleichen können. Ist der Wiederbeschaffungswert (WBW) des Fahrzeugs gering (z. B. 3.000 Euro), könnte die Mehrprämie der Vollkasko nach wenigen Jahren den Fahrzeugwert übersteigen.
Faustregel nach Fahrzeugalter (keine Garantie)
In der Praxis wird oft als Orientierung genannt:
- Neuwagen und Fahrzeuge bis ca. 3–5 Jahre: Vollkasko sinnvoll – hoher WBW, hoher Verlust bei Totalschaden
- Fahrzeuge 5–10 Jahre: Einzelfallabwägung – WBW sinkt, Prämie sollte dazu passen
- Ältere Fahrzeuge mit niedrigem WBW: Teilkasko oft ausreichend – Vollkaskoprämie und potenzielle Rückstufung können den WBW überschreiten
Diese Faustregel ersetzt keine individuelle Kalkulation. Entscheidend sind der konkrete Marktpreis Ihres Fahrzeugs, die Prämiendifferenz und Ihre persönliche Risikobereitschaft.
Wichtiger Faktor: Rückstufung nach Vollkaskoschaden
Jeder Vollkaskoschaden – auch ein kleiner – führt in der Regel zur Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse. Das erhöht die künftige Prämie. Ob sich eine Kasko-Regulierung lohnt, hängt vom Schadensbetrag, der Prämienerhöhung und der Rückstufungsdauer ab. → Rückstufung nach Schadenfall
Leasing und Finanzierung: Vollkasko meist Pflicht
Bei Leasingverträgen oder Finanzierungen ist Vollkasko fast immer vertraglich vorgeschrieben – unabhängig vom Fahrzeugalter. → Leasing und Finanzierung | Fall 10 – GAP-Lücke beim Leasing