Stand: Juni 2026

Saisonkennzeichen und Oldtimer-Versicherung

Saisonfahrzeuge und Oldtimer haben eigene Versicherungsformen, die auf die eingeschränkte Nutzung und den besonderen Fahrzeugwert zugeschnitten sind.

Saisonkennzeichen

Das Saisonkennzeichen erlaubt die Nutzung des Fahrzeugs nur in einem definierten Zeitraum pro Jahr (mindestens 2 Monate, höchstens 11 Monate). Außerhalb des Saisonzeitraums darf das Fahrzeug nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Die Kfz-Haftpflicht gilt nur während des Saisonzeitraums. Außerhalb: Das Fahrzeug ist nicht zugelassen, kein Versicherungsschutz für den Straßenbetrieb.

Vorteil: Die Prämie ist anteilig günstiger als bei Ganzjahres-Zulassung, weil der Versicherungszeitraum kürzer ist.

Oldtimer (H-Kennzeichen)

Fahrzeuge ab einem Alter von 30 Jahren und in historisch originalem Zustand können ein H-Kennzeichen erhalten. H-Kennzeichen-Fahrzeuge haben steuerliche Vorteile (pauschale Kfz-Steuer) und spezielle Versicherungsangebote.

Oldtimer-Versicherungen bieten in der Regel:

  • Versicherung auf Basis des Einigungswertes (nicht Wiederbeschaffungswert): Der tatsächliche Marktwert eines restaurierten Oldtimers kann weit über dem Zeitwert liegen. Einigungswert-Klauseln sichern den vereinbarten Fahrzeugwert.
  • Eingeschränkte Kilometerleistung pro Jahr
  • Günstigere Prämien bei eingeschränkter Nutzung
  • Saisonkennzeichen-Option

Kasko für klassische Fahrzeuge

Standard-Kaskoversicherungen berechnen Entschädigung nach dem Wiederbeschaffungswert (Zeitwert). Bei einem restaurierten Oldtimer liegt der tatsächliche Marktwert oft weit höher als der rechnerische Zeitwert. Ohne Einigungswert-Klausel würde die Kasko deutlich weniger zahlen als der Fahrzeugwert erfordert. Diese Lücke wird durch spezielle Oldtimer-Klauseln geschlossen.

Hinweis: Keine Produktempfehlung. Kein Anbieter wird genannt. Die genauen Bedingungen für Saisonkennzeichen und Oldtimer-Versicherung stehen im jeweiligen Vertrag. Dies ist keine Rechtsberatung.